Was wird für die 1. Therapiestunde benötigt?
Um einen möglichst reibungslosen Therapiestart zu ermöglichen, sollten zur ersten Therapieeinheit einige Dokumente mitgebracht werden.
Immer dabei sein müssen:
- Die Heilmittelverordnungvom behandelnden Arzt (Bei gesetzlich versicherten Patienten darf diese nicht älter als 28 Tage sein!)
- Die Krankenkassenkarte des Patienten
- Der Befreiungsnachweis bei zuzahlungsbefreiten Patienten über 18 Jahren
- Falls vorhanden, sollten zusätzlich noch Berichte mitgebracht werden, mit deren Hilfe die Grunderkrankung oder Patientenentwicklung etc. nachvollzogen werden können.
- Behandlungsbezogene Arztberichte(Hausarzt, Facharzt, Klinik, Rehaklinik etc.)
- Behandlungsbezogene Verlaufsberichte(Sozialpädiatrisches Zentrum, Frühförderstelle etc.)
- Behandlungsbezogene Therapieberichtevorausgegangener Therapien (Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Rehabilitationsmaßnahmen)
- Entwicklungsberichte (Schule, KiTa etc.)
- Sofern dies nötig ist, sollte der Patient zudem in der ersten Therapieeinheit von einer Person begleitet werden, die den genauen Therapieanlass und die medizinische Vorgeschichte des Patienten kennt.
- In der ersten Therapieeinheit wird ein Behandlungsvertrag geschlossen. Deshalb muss bei Patienten unter 18 Jahren eine erziehungsberechtigte Person anwesend sein.
Bei Rückfragen diesbezüglich, stehe wir Ihnen gerne telefonisch oder via E-Mail zur Verfügung.