Kostenübernahme
Die Übernahme der Behandlungskosten hängt von der Art der Therapie und der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung mit der Versicherungsart ab. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen festgelegte Behandlungssätze, die zwischen den Krankenkassenverbänden und dem Deutschen Bundesverband für Logopädie e.V. ausgehandelt werden. Die jeweils gültigen Behandlungssätze können jederzeit in der Praxis erfragt werden.
Patienten, ab dem 18. Lebensjahr, müssen einen Eigenanteil von 10,00 € Rezeptgebühr und 10% der Behandlungskosten selber tragen. Kinder unter 18 Jahren und Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung von Seiten der Krankenkasse sind zuzahlungsbefreit.
Die Übernahme der Behandlungskosten bei Patienten mit einer privaten Krankenversicherung ist sehr individuell geregelt und kann im eigenen Krankenkassenvertrag nachgeschaut werden. Wir berechnen die Behandlungssätze nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Aktuell betragen die jeweiligen Behandlungspreise für alle Privatpatienten in der Sprachzeit Praxis für Logopädie dem 1,4fachen GKV-Satz.
Patienten können sich auch außerhalb der kassenärztlichen Versorgung in logopädische Behandlung begeben. Diese individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) werden dann dem Patienten privat in Rechnung gestellt. Der Patient gilt somit als Selbstzahler.