Ist meine Heilmittelverordnung richtig ausgefüllt?
Zu Beginn der Behandlung muss eine Heilmittelverordnung mit in die Praxis gebracht werden. Bei einer längeren Therapiedauer wird in der Regel alle 10 Therapieeinheiten eine Neue ausgestellt. Diese muss ebenfalls zur jeweils nächsten Therapie mitgebracht werden.
An eine formal-korrekte Heilmittelverordnung werden von den gesetzlichen Krankenkassen einige Ansprüche gestellt. Damit Sie nicht nachträglich zum Arzt müssen, um die Heilmittelverordnung abändern, oder neu ausstellen zu lassen, können Sie mit Hilfe der folgenden Punkte bereits bei der Ausstellung/Abholung der Heilmittelverordnung auf einiges achten.
- Sind die Patientenangaben korrekt? (Krankenkasse, aktuelle Adresse etc.)
- Ist der Patient zuzahlungsbefreit (unter 18 Jahre oder mit aktueller Zuzahlungsbefreiung), muss bei gebührenfrei ein „x“ sein
- Ist der Patient nicht zuzahlungsbefreitmuss ein „x“ bei gebührenpflichtig stehen
- Ist die vorliegende Verordnung die erste, muss bei Erstverordnung ein „x“ sein.
- Ist die vorliegende Verordnung nicht die erste, muss bei Folgeverordnung (oder nach Absprache bei Verordnung außerhalb des Regelfalls) ein „x“ sein
- Wenn Hausbesuche stattfinden sollen, muss bei Hausbesuche bei jaein „x“ sein
- Das Rezeptdatum darf in der ersten Behandlungsstunde nicht älter als 14 Tagesein
- Die Therapiedauer sollte, wenn nicht anders besprochen, 45 Minuten betragen
- Die Verordnungsmenge ist, wenn nicht anders besprochen, 10 mal
- Die Therapiefrequenz kann 1, 1-2, oder 2 mal pro Woche betragen
- Jede Heilmittelverordnung muss in der unteren rechten Ecke einen Arztstempel tragen und vom Arzt unterschrieben sein
- Die Heilmittelverordnung darf nicht gelocht werden und sollte nicht gefaltet sein
Sollten Sie Fehler auf Ihrer neuen Heilmittelverordnung feststellen, können Sie diese entweder direkt bei der Abholung abändern lassen, oder gerne mit uns Rücksprache halten, ob eine Änderung nötig ist. Wir stehen Ihnen gerne telefonisch oder via E-Mail zur Verfügung.
Alle handschriftlichen Änderungen müssen von der Arztpraxis abgestempelt und unterschrieben werden.