Behandlungsablauf
Die erste Therapiestunde
Die erste Stunde dient einem ersten Kennenlernen von Patient, Angehörigen und dem Therapeuten. Dabei werden zunächst einmal die Patientenanmeldung und der Behandlungsvertrag mit den Patientendaten ausgefüllt, besprochen und abgeschlossen. Im Anschluss daran wird das Anamnesegespräch durchgeführt.
Das Anamnesegespräch
Zu Beginn der Therapie wird mit dem Patienten und/oder seinen Angehörigen ein Anamnesegespräch geführt. Dieses dient der Gewinnung eines ersten Eindruckes vom Entwicklungs- oder Krankheitsverlauf in Verbindung mit den auftretenden Symptomen. Zudem werden im Anamnesegespräch die Wünsche und Ziele des Patienten im Hinblick auf die Therapie besprochen werden. Diese Faktoren zusammengenommen, kann im Anschluss entschieden werden, welche Diagnostik für die Behandlungsplanung durchgeführt werden muss.
Die nächsten Therapieeinheiten
Sollte die Zeit der ersten Therapieeinheit nicht für ein vollständiges Anamnesegespräch ausgereicht haben, wird dieses in der nächsten Therapieeinheit beendet. Im Anschluss daran wird mit der Diagnostik begonnen. Diese wird je nach Patient und Störungsbild ausgewählt. Je nach Umfang der Diagnostik dauert diese eine, oder mehrere Therapieeinheiten. Wenn die Diagnostik vollständig durchgeführt und ausgewertet ist, werden die Ergebnisse besprochen und es werden gemeinsam erste Therapieziele festgelegt. Nach diesen richtet sich im weiteren Verlauf die Wahl der Therapieansätze und der Aufbau der Therapiestunden.
Wie setzt sich die Diagnostik zusammen?
Je nach Störungsbild setzt sich die Diagnostik aus einem oder mehreren Diagnoseverfahren zusammen. Dabei werden Screenings, standardisierte Testverfahren oder anderweitige Überprüfungen durchgeführt. Diese können unter anderem die genaue Art und Ausprägung der Symptome zeigen, aber auch dem Ausschluss von anderen Störungsbildern dienen. Je nach Krankheitsbild wird entschieden, welche Diagnostik eine höhere Priorität hat und somit früher durchgeführt wird. Sollten sich bei der Durchführung der Diagnostik andere Erkenntnisse ergeben, werden weitere Überprüfungen angeschlossen. Auch im Therapieverlauf kann eine sogenannte Verlaufsdiagnostik nötig werden. Aus der Diagnostik heraus ergeben sich in Absprache mit dem Patienten und/oder seinen Angehörigen die Therapieziele.
Wie läuft eine Therapiestunde ab?
Die normale Dauer einer Therapieeinheit beträgt 45 Minuten. Je nach Therapiebedarf kann diese in Absprache mit dem behandelnden Arzt auf 60 Minuten erhöht oder auf 30 Minuten verringert werden. Zu Beginn der Therapiestunde wird ein patientenorientiertes Gespräch geführt, in dem das aktuelle Befinden, eventuell durchgeführte Hausübungen etc. besprochen werden können. Im Anschluss daran wird mit den Übungen begonnen. Die Übungen werden je nach Therapieziel ausgewählt und im Aufbau aufeinander abgestimmt. Am Ende der Therapieeinheiten werden die Aufgaben besprochen, die bis zur nächsten Therapiestunde durchgeführt werden sollen.
In der Kindertherapie dürfen sich die kleinen Patienten, bei guter Mitarbeit und vorhandenen Zeitreserven, am Ende der Stunde ein Belohnungsspiel aussuchen. Im Anschluss daran wird die Begleitung zum Stundenabschluss hereingeholt.
Der weitere Therapieverlauf
Im Anschluss an die Diagnostik beginnt die eigentliche Therapie. Zu Beginn werden, in Abhängigkeit von den Therapiezielen, ein oder mehrere Therapieansätze ausgewählt, an denen nacheinander oder parallel gearbeitet wird. Sowohl die Therapieziele als auch die Therapieansätze und -inhalte werden dabei immer wieder den Fortschritten und neuen Gegebenheiten angepasst. Auch der Übungsaufbau wird jede Stunde individuell, nach Möglichkeit in Rücksprache mit dem Patienten, ausgewählt. Zudem erhält der Patient in der Regel Hausaufgaben, die er therapiebegleitend zu Hause erledigen sollte.
In der Regel werden pro Heilmittelverordnung 10 Therapieeinheiten verordnet. Die Menge der auszustellenden Heilmitteverordnungen hängt dabei vom Störungsbild, damit einhergehend von den Heilmittelrichtlinien und den Therapiefortschritten ab. Zum Ende einer Heilmittelverordnung hin muss ein Arztbericht geschrieben werden. In diesem werden die diagnostischen Ergebnisse, der Therapieverlauf, die Mitarbeit des Patienten, erreichte und zu erwartende Fortschritte und eventuelle Ausblicke auf die nächsten Stundenmitgeteilt. Daraufhin entscheidet der Arzt, ob er für die Weiterführung der Therapie eine neue Verordnung ausstellt.
Die Therapiepause
Ein vorübergehendes Therapieende ist die Therapiepause. Ist das Verordnungskontingent der Heilmittelrichtlinien ausgeschöpft, eine Weiterführung der Therapie allerdings noch nötig, wird in Rücksprache mit dem Patienten, dem verordnendem Arzt und der entsprechenden Krankenkasse entweder eine zwölfwöchige Therapiepause eingelegt oder die Therapie außerhalb des Regelfalls fortgesetzt.
Die Therapiepause dient der eigenen sprachlichen Weiterentwicklung ohne Behandlung. Dabei kann geschaut werden, welche Therapieinhalte bereits fest in der Spontansprache verankert sind und welche erarbeiteten Fortschritte nur durch die regelmäßige Wiederholung funktionieren. Im Anschluss an die Therapiepause wird in Rücksprache mit dem Arzt entschieden, ob eine Fortsetzung der Therapie nötig ist, oder die Therapie für beendet erklärt werden kann.
Das Therapieende
Ist der Therapiefortschritt während der laufenden Heilmittelverordnung den Therapiezielen nach eingetreten und hat der Patient die nötige Sicherheit im alltäglichen Umgang mit den erarbeiteten Therapieinhalten gewonnen, kann die Therapie beendet werden.