Erste Schritte zur Therapie
Eine logopädische Behandlung gehört zur medizinischen Grundversorgung. Sie wird dem Förderbedarf entsprechend als, Sprach-/ Sprech-/ Stimm- oder Schlucktherapie verordnet.
Vor Beginn der Therapie stellt der Haus- oder Facharzt eine entsprechende Heilmittelverordnung aus. Diese wird für die Kostenübernahme der Krankenkasse benötigt. Aus der Heilmittelverordnung wird jede einzelne Therapiestunde mit dem Therapiedatum sowie der Stundendauer vermerkt und vom Patienten, oder einem mitversicherten Angehörigen unterzeichnet. Die ausgestellte Verordnung darf zu Beginn der Therapie nicht älter als 28 Tage sein. Um zu verhindern, dass die Heilmittelverordnung ihre Gültigkeit verliert und erneut ausgestellt werden muss, bietet es sich an, einen Termin in der logopädischen Praxis zu vereinbaren, bevor sie vom behandelnden Arzt ausgestellt wird. Sollte der Patient aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, die Praxis selber aufzusuchen, kann die Therapie mit entsprechender ärztlicher Verordnung auch in Einrichtungen oder zu Hause stattfinden.
Je nach Störungsbild dürfen folgende Ärzte eine logopädische Behandlung verordnen:
- Ärzte der Allgemeinmedizin
- Hals-Nasen-Ohrenärzte
- Kinderärzte
- Neurologen
- Internisten
- Kinder- und Jugendpsychologen
- Zahnärzte
- Kieferorthopäden
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle nötigen Informationen zu der ersten Therapieeinheit und dem Ablauf einer logopädischen Behandlung.